“Verschulung” der Jugendhilfe in Neukölln

Die Organisationsstruktur in Neukölln dürfte wohl rechtswidrig sein, da Schulstationen als Schulsozialarbeit der Schulverwaltung zugeordnet werden. Warum die Rechtsauffassung des Senats auch in diesem Fall mehr als merkwürdig ist, habe ich in einem Positionspapier ausführlich beschrieben.