Sind Tagesmütter und Tagesväter „Lebensmittelunternehmer“? – Bürokratismus ohne Not

Seit Anfang Dezember berichten die Medien über die Gleichstellung von Tageseltern durch Berliner Behörden ab Januar 2012 als „Gastwirte“ und ihre Unterwerfung unter die für Gaststätten geltenden Lebensmittel- und Hygienevorschriften. Diese gelten ansonsten nur für Großküchen. Tageseltern sollen nach Auffassung der Berliner Verwaltung nunmehr der Registrierungspflicht als Lebensmittelunternehmer unterliegen, Wareneingangskontrollen durchführen, die Lagerungstemperatur täglich messen, teilweise sogar die Gar- und oder Warmhaltetemperatur messen und dokumentieren. Zudem sollen auch regelmäßige Kontrollen durch die bezirklichen Aufsichtsämter erfolgen. Holzfußböden sollen verboten werden. Die meisten Kinder werden durch Tageseltern in deren privater Wohnung betreut, meist nur bis zu drei Kleinkinder. Pädagogisch und entwicklungspsychologisch geht es darum, dass die bis zu dreijährigen Säuglinge und Kleinkinder in familienähnlichen Betreuungssettings gefördert werden.

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Der Tagesspiegel titelte am 01. Dezember 2011: „Hygiene-Regeln verunsichern Tagesmütter“. Befürchtet wird hier, dass Tageseltern durch den plötzlich aus sie zukommenden bürokratischen Aufwand nicht mehr zu ihrer eigentlichen Aufgabe, nämlich der Kinderbetreuung kommen würden. Einerseits ist sicher nichts dagegen zu sagen, auch Tageseltern in Fragen der Lebensmittelhygiene zu schulen, etwa dergestalt, dass für die Zubereitung von Kuchen besser auf pasteurisierte Eiprodukte zurückgegriffen wird, da dies salmonellensicher ist – immerhin gibt man ihnen ja fremde Kinder in ihre Obhut. Dies findet aber bereits statt. Zur Qualifizierung von Tagespflegepersonen gehört die Schulung über die Lebensmittelhygieneverordnung. Die Tagespflege wird immer wieder mit zum Teil übertriebenem Formalismus überzogen, der zur Zeit einen neuen Höhepunkt erlebt. Es ist richtig und wichtig, dass die Tagespflege qualifiziert wird und ihre Qualität steigt, damit sie als wichtiges Standbein in der Förderung und Betreuung von Kindern ihrem gesetzlichen Auftrag nachkommen kann. Mit übertriebener Bürokratie wird aber dafür Sorge getragen, dass nicht mehr Menschen dieser wichtigen Tätigkeit mit viel Engagement bei nach wie vor schlechter Bezahlung nachgehen, sondern Tageseltern frustriert aufgeben. Sie wären ein so wichtiger Bereich, um die in Berlin fehlenden Tagesbetreuungsplätze mit aufzufangen. Es soll nicht unangebracht mit Kanonen auf Spatzen geschossen werden – Tageseltern sind keine Schulkantinen.

Auch die herangezogene rechtliche Argumentation wirkt bei näherem Hinschauen befremdlich. So gibt es seit einiger Zeit einen Leitfaden, der von den Senatsverwaltungen für Bildung und Jugend, sowie Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz entwickelt wurde und durch die bezirklichen Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämtern inzwischen an die Betroffenen verschickt wird. Mit dem tatsächlichen Status von Tagespflegeeltern haben sich diese Behörden scheinbar nicht genauer befasst, sondern Parallelen an Stellen gezogen, die bedenklich sind. In dem Leitfaden heißt es, dass Tagespflegepersonen im Rahmen ihrer Tätigkeit Lebensmittel an Kinder ausgeben, daher rechtlich als Lebensmittelunternehmer einzustufen sind und dementsprechend auch der amtlichen Lebensmittelkontrolle unterworfen wären. Für die rechtliche Einordnung als „Lebensmittelunternehmer“ wird die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 (EU-Verordnung) bemüht, die ihrerseits jedoch voraussetzt, dass die betreffenden (natürlichen oder juristischen) Personen dafür verantwortlich sind, dass die Anforderungen des Lebensmittelrechts in dem ihrer Kontrolle unterstehenden Lebensmittelunternehmen erfüllt werden. Es gibt jedoch weder auf Bundes- noch auf Landesebene eine Vorschrift, aus der unzweideutig hervorgehen würde, dass dies auf Tageseltern zutrifft. Die in dem Leitfaden herangezogenen nationalen Vorschriften verweisen ihrerseits auf die EU-Verordnung (wie etwa das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch) oder unterlassen einen solchen Verweis gleich gänzlich (wie etwa das Infektionsschutzgesetz). Die Erwähnung von Tagespflegepersonen wird man hier aber vergeblich suchen. Spätestens hier dürfte auch für juristische Laien erkennbar sein, dass immerhin zwei Senatsverwaltungen einem juristischen Zirkelschluss erlegen sind. Berlin hat sich noch die Mühe gegeben, die Verordnung überhaupt zu zitieren, in Sachsen hielt man das bei einem ähnlichen Hinweisblatt gar nicht erst für notwendig. Kaum ein anderes Bundesland beutelt seine Tagespflegeeltern derart mit einem unnützen Bürokratismus. Ich hätte erwartet, dass die beteiligten Senatsverwaltungen wenigstens kritisch prüfen, ob ihre Annahme tatsächlich juristisch haltbar ist oder ob es eine für die Tagespflegeeltern sprechende juristische Auslegung gibt, die tragbar ist. Niemand scheint bisher einmal genauer hingeschaut zu haben.

Inzwischen hat aufgrund der Medienberichte sogar die EU-Kommission darauf hingewiesen, dass Tagespflegepersonen keine Lebensmittelunternehmer nach EU-Recht sind.

Bleibt zu hoffen, dass Berlin zu einem vernünftigen Maß zurück findet. In den vergangenen Jahrzehnten ist es meiner Kenntnis nach zu keinen größeren Lebensmittelskandalen bei Tagespflegeeltern gekommen, so dass Handlungsbedarf einer verschärften Überwachung bestünde. Tageseltern sollen die ihnen anvertrauten Kinder fördern und selbstverständlich nach hygienischen Grundlagen verköstigen. Die rechtliche Grundlage ist fragwürdig, Augenmaß ist gefragt und Tageseltern sind nicht zu demotivieren. Wer die Schuld hier allein auf die EU schiebt, greift zu kurz und entzieht sich seiner Verantwortung.