Schriftliche Anfrage – Wie entwickelt sich der Berlinpass „Bildungs- und Teilhabegesetz“ weiter?

Dass das Bildungs- und Teilhabegesetz ein bürokratisches Monster ist, steht fest. Um die Inanspruchnahme etwas zu erleichtern, gibt es u.a. den Berlinpass. Die Bewilligung des Berlinpasses hat die gleichen Voraussetzungen wie Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabegesetz. Trotzdem muss er mit einem seperaten, dreiseitigen Antragsformular bei einer anderen Behörde beantragt werden. Viele Eltern haben sich mir gegenüber über die umständliche Beantragung beschwert.
Ich habe deshalb den Senat gefragt, ob man das Verfahren nicht einfacher gestalten könne. Warum können Eltern beispielsweise nicht auf dem gleichen Formular, Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabegesetz und den Berlinpass beantragen? Der Rot-Schwarze Senat sieht in dem hohen Aufwand für Eltern kein Problem und weigert sich, nachzubessern. Klar, er muss ja nicht die vielen mehrseitigen Anträge ausfüllen, das müssen die Eltern.
Die komplette Anfrage ist hier zu finden.