Positionspapier: Familienrat – ein Hilfeplanverfahren, das die Selbstbestimmung von Familien fördert

Im Nachgang zu meiner Veranstaltung zum Familienrat hat meine Fraktion ein Positionspapier zu diesem Thema verabschiedet. Dieses Papier ist hier online einzusehen.

Außerdem können Sie/könnt ihr, hier einen Auszug aus dem Papier lesen:

Auszug aus dem Positionspapier zum Familienrat

Bündnis 90/Die Grünen wollen Familien in ihren Kompetenzen stärken und deshalb zukünftig allen Familien, die das wollen, zunächst im Hilfeplanverfahren für die Hilfen zur Erziehung den Familienrat als Regelangebot anbieten. Längerfristig soll das Verfahren auch auf andere Bereiche ausgedehnt werden.

Wenn Familien sich mit Problemen bei der Erziehung selbst an das Jugendamt wenden oder wenn das Jugendamt eine Kindeswohlgefährdung in einer Familie befürchtet, wird ein Hilfeplanverfahren in Gang gesetzt, um unterstützende Maßnahmen für die Familie festzulegen. Das können z. B. Beratung, die Beschaffung eines Kitaplatzes oder die Installation einer Hilfe zu Erziehung sein.

Häufig ist diese Situation für die betroffenen Familien sehr schwierig, insbesondere dann, wenn sie nicht selbst um Hilfe gebeten haben und/oder wenn sie befürchten, dass man ihre Kinder aus der Familie nehmen will. Sie fühlen sich dann oft bevormundet und ausgeliefert, aber auch unfähig und nicht in der Lage mit ihrem Leben klar zu kommen. Dies erzeugt  eine Gefühlslage zwischen Selbstvorwurf und Wut, die  dazu führen kann, dass die Familien weder das Hilfeplanverfahren noch die daraus resultierenden Hilfen offen und konstruktiv annehmen können. Hilfen sind nicht erfolgreich, wenn sie auf den Widerstand der Familien treffen. Hier wird sehr viel Energie von Familien, wie von Helfern verschwendet und natürlich auch Haushaltsmittel des Landes Berlin.

Um aus diesem Dilemma herauszukommen, muss bereits das Hilfeplanverfahren so gestaltet sein, dass Familien ihre Selbstwirksamkeit nicht verlieren.

Der Familienrat ist ein netzwerkorientiertes Hilfeplanverfahren. Familiengruppen werden motiviert und aktiviert ihre Kompetenzen und Ressourcen zu erkennen und ein eigenes Hilfenetz einzubringen. Sie werden so zu echten Akteuren im Hilfeplan. Sie können ihre Erfahrungen, Gewohnheiten und Wünsche direkt und ungefiltert einbringen und selbst Lösungen erarbeiten. Die Familien sind nicht länger Objekte der Hilfe, sondern erleben, dass sie selbst und ihr Umfeld Stärken haben, die sie zur Verbesserung der Situation einbringen können. Gefühle der Machtlosigkeit und des Ausgeliefertseins, die oft ein wichtiger Teil der Problemlage sind, können so durch eine positivere Selbsterfahrung ersetzt werden. Durch den Familienrat werden aus Klientinnen und Klienten im Hilfeverfahren wieder Bürgerinnen und Bürger, die ihr Leben in die eigenen Hände nehmen.

Der Familienrat stellt besondere Anforderungen an die Fachkräfte im Jugendamt, denn sie müssen zumindest einen Teil der Verfügungsmacht an die Familien abgeben, ohne das Wächteramt für das Wohl der Kinder zu vernachlässigen. Erfahrungen zeigen aber, dass die Jugendamtsmitarbeiter*innen dafür das Vertrauen der Familien und ihre Bereitschaft zur Zusammenarbeit gewinnen.
Das Verfahren wurde zuerst in der Jugendhilfe in Neuseeland angewendet. Seit einigen Jahren findet es auch Eingang in die Jugendhilfe von Berlin.

Bündnis 90/Die Grünen wollen Familien in ihren Kompetenzen stärken und deshalb zukünftig allen Familien, die das wollen, zunächst im Hilfeplanverfahren für die Hilfen zur Erziehung den Familienrat als Regelangebot anbieten. Längerfristig soll das Verfahren auch auf andere Bereiche ausgedehnt werden.

Wenn Familien sich mit Problemen bei der Erziehung selbst an das Jugendamt wenden oder wenn das Jugendamt eine Kindeswohlgefährdung in einer Familie befürchtet, wird ein Hilfeplanverfahren in Gang gesetzt, um unterstützende Maßnahmen für die Familie festzulegen. Das können z. B. Beratung, die Beschaffung eines Kitaplatzes oder die Installation einer Hilfe zu Erziehung sein.

Häufig ist diese Situation für die betroffenen Familien sehr schwierig, insbesondere dann, wenn sie nicht selbst um Hilfe gebeten haben und/oder wenn sie befürchten, dass man ihre Kinder aus der Familie nehmen will. Sie fühlen sich dann oft bevormundet und ausgeliefert, aber auch unfähig und nicht in der Lage mit ihrem Leben klar zu kommen. Dies erzeugt eine Gefühlslage zwischen Selbstvorwurf und Wut, die dazu führen kann, dass die Familien weder das Hilfeplanverfahren noch die daraus resultierenden Hilfen offen und konstruktiv annehmen können. Hilfen sind nicht erfolgreich, wenn sie auf den Widerstand der Familien treffen. Hier wird sehr viel Energie von Familien, wie von Helfern verschwendet und natürlich auch Haushaltsmittel des Landes Berlin.

Um aus diesem Dilemma herauszukommen, muss bereits das Hilfeplanverfahren so gestaltet sein, dass Familien ihre Selbstwirksamkeit nicht verlieren.

Der Familienrat ist ein netzwerkorientiertes Hilfeplanverfahren. Familiengruppen werden motiviert und aktiviert ihre Kompetenzen und Ressourcen zu erkennen und ein eigenes Hilfenetz einzubringen. Sie werden so zu echten Akteuren im Hilfeplan. Sie können ihre Erfahrungen, Gewohnheiten und Wünsche direkt und ungefiltert einbringen und selbst Lösungen erarbeiten. Die Familien sind nicht länger Objekte der Hilfe, sondern erleben, dass sie selbst und ihr Umfeld Stärken haben, die sie zur Verbesserung der Situation einbringen können. Gefühle der Machtlosigkeit und des Ausgeliefertseins, die oft ein wichtiger Teil der Problemlage sind, können so durch eine positivere Selbsterfahrung ersetzt werden. Durch den Familienrat werden aus Klientinnen und Klienten im Hilfeverfahren wieder Bürgerinnen und Bürger, die ihr Leben in die eigenen Hände nehmen.

Der Familienrat stellt besondere Anforderungen an die Fachkräfte im Jugendamt, denn sie müssen zumindest einen Teil der Verfügungsmacht an die Familien abgeben, ohne das Wächteramt für das Wohl der Kinder zu vernachlässigen. Erfahrungen zeigen aber, dass die Jugendamtsmitarbeiter*innen dafür das Vertrauen der Familien und ihre Bereitschaft zur Zusammenarbeit gewinnen.

Das Verfahren wurde zuerst in der Jugendhilfe in Neuseeland angewendet. Seit einigen Jahren findet es auch Eingang in die Jugendhilfe von Berlin.