Antrag – Kinderschutz für schwierige Kinder und Jugendliche gewährleisten – intensiv-pädagogische Maßnahmen der Hilfen zur Erziehung qualifizieren

Gemeinsam mit meiner Fraktion bringe ich diesen Antrag ein, um nach der Schließung der Haasenburg die Situation von Kindern und Jugendlichen in Heimen zu verbessern und schärfere Regeln für die Geschlossene Unterbringung zu etablieren.

Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:
Die Vorgänge in den Haasenburg-Heimen haben gezeigt, dass es dringend erforderlich ist, sich mit der Unterbringung der besonders schwierigen Kinder und Jugendlichen auseinanderzusetzen.

Die bisherige Praxis, die eine Kontrolle der konkreten pädagogischen Arbeit in Einrichtungen in anderen Bundesländern, erschwert, führt dazu, dass Kinder und Jugendliche keinen ausreichenden Schutz vor Übergriffen und Maßnahmen „schwarzer Pädagogik“ haben. Berlin trägt aber die Verantwortung für die Kinder und Jugendlichen, auch wenn sie sich außerhalb Berlins aufhalten.

Gerade die besonders „Schwierigen“, die bereits große Defizite in ihrer sozialen Entwicklung aufweisen, die fremd- und selbst-gefährdend agieren, die in vorangegangenen Hilfen nicht mehr tragbar waren, brauchen Maßnahmen, die es ihnen ermöglichen Vertrauen in sich und ihre Umwelt zu entwickeln. Sie, die ein gebrochenes Verhältnis zum Recht haben, dürfen nicht mit Settings konfrontiert werden, die ihr Bild vom „Recht des Stärkeren“ weiter zementieren.

Wenn sie eine Chance auf ein selbstbestimmtes und verantwortliches Leben erhalten sollen, müssen sie die Werte von Mitmenschlichkeit und unveräußerlichen Rechten zunächst am eigenen Leibe erfahren, um sie zur Grundlage ihres Handelns machen zu können. Eine Gesellschaft muss sich daran messen lassen, wie sie mit ihren schwächsten, aber auch wie sie mit ihren unbequemsten Gliedern umgeht, auf die Kinder und Jugendlichen in den geschlossenen Unterbringungen trifft beides zu.

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